Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.
Im Rahmen dessen bieten wir folgende Leistungen an:
- Seniorentreff
- Einkaufshilfe
- Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfe
- Spaziergänge und Ausflüge
- Stundenweise Betreuung