Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.

Im Rahmen dessen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Seniorentreff
  • Einkaufshilfe
  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Stundenweise Betreuung